Ein Kommentar von Zaki zum Artikel und Audio von Sonja Fouraté auf Hessenschau am 26.01.23
Weitere Quellen: Danijel Majic, Celine Schäfer, Frank Angermund, dpa/lhe
Der Artikel der Hessenschau titelt:
Drohende Netrebko- und Roger-Waters-Verbote
Wiesbaden streitet über zwei geplante Auftritte der Sopranistin Anna Netrebko, Frankfurter Politiker fordern eine Absage des Konzerts von Roger Waters. Rechtlich bewege sich die Politik damit auf dünnem Eis, sagt der Gießener Rechtswissenschaftler Maximilian Roth im Interview.
Und formuliert eine sachliche Frage:
Wie weit dürfen staatliche Stellen in die Kunst eingreifen? Eine Frage, die aktuelle Rufe aus der Politik nach Konzertabsagen aufwirft.
Den Kontext stellt Sonja Fouraté folgendermaßen her:
In Wiesbaden streiten Magistrat und Intendanz der Maifestspiele über zwei Auftritte der russischen Sopranistin Anna Netrebko, der Putin-Nähe nachgesagt wird. In Frankfurt wollen drei Oberbürgermeisterkandidaten einen Auftritt des Pink-Floyd-Gründers Roger Waters in der Festhalle verhindern. Er hat sich immer wieder antisemitisch geäußert und unterstützt die BDS-Kampagne, die Israel politisch, wirtschaftlich und kulturell isolieren will.
Das verbindende Element der Absage-Drohung gegen Nebresko und Waters wird merkwürdigerweise ausgelassen: Beide kritisieren die zweifelhafte Rolle der USA und der NATO-Staaten im Ukraine-Konflikt.
Die Autorin fasst zusammen:
Solche Absagen zu fordern oder sogar darauf hinzuwirken, ist rechtlich problematisch, sagt Rechtswissenschaftler Maximilian Roth von der Universität Gießen im Interview. Roth ist Experte für öffentliches Recht und Rechtstheorie und beschäftigt sich unter anderem mit der Kunstfreiheit.
Das ausführliche Interview und die anschließenden Kommentare sind äußerst lesenswert.
Interview
(1) hessenschau.de: Herr Roth, stehen staatliche Stellen oder Politiker auf einem rechtlich sicheren Grund, wenn sie Absagen von Konzerten fordern oder - wie im Fall von Roger Waters - der Geschäftsführung der Frankfurter Messe Druck machen?
(2) Maximilian Roth: Die Kunstfreiheit ist in Artikel 5 des Grundgesetzes vorbehaltlos gewährt. Neben der künstlerischen Betätigung ist auch die Verbreitung, die Vervielfältigung und Darbietung des Werks geschützt.
Dazu zählen auch Konzerte oder das Ausstellen von Bildern. Eingriffe sind nur zum Schutz anderer Verfassungsgüter erlaubt. Also, wenn zum Beispiel Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden oder wenn die freiheitlich-demokratische Grundordnung geschützt werden soll.
Selbst dann muss aber der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt werden. Pauschal kann man das aber nicht sagen, es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an.
(3) hessenschau.de: Dafür gibt es zwei aktuelle Beispiele: die Diskussionen um Konzerte von Anna Netrebko und Roger Waters.
(4) Roth: Es wäre zu prüfen, ob durch das Konzert von Roger Waters antisemitische Hetze erfolgt oder durch den Auftritt von Anna Netrebko die völkerrechtswidrige Politik Russlands verherrlicht wird.
Das bloße Anknüpfen an die Herkunft einer Künstlerin wie in diesem Fall an Russland wäre aber ein Verstoß gegen Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes, der eine Benachteiligung alleine wegen der Herkunft ausschließt.
(5) hessenschau.de: Es reicht also auch nicht, dass sich Netrebko 2014 nach der Annexion der Krim mit pro-russischen Separatisten getroffen oder im Kreml ihren 50. Geburtstag gefeiert hat?
(6) Roth: Meiner Ansicht nach reicht das alleine gesehen nicht aus. Anders wäre es, wenn sie den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands und die dahinter stehende Politik Putins quasi in ihrer Person als Sängerin in die Maifestspiele transportiert, weil sie ein Abbild dieser Politik darstellt. Das hat sie über ihren Manager aber bestreiten lassen.
Deswegen bleibe ich skeptisch. Um eine so genannte gerichtsfeste Gefahrenprognose anstellen zu können, bedarf es nämlich konkreter Anhaltspunkte, dass sie sich mit der völkerrechtswidrigen Politik Russlands identifiziert.
(7) hessenschau.de: Roger Waters wiederum hat auf Konzerten zum Beispiel einen Davidstern auf ein Schwein projiziert. Ist hier ein Eingriff der Politik eher gerechtfertigt oder muss man das Konzert abwarten und kann gegebenenfalls nachträglich juristisch gegen ihn vorgehen?
(8) Roth: Die Behörden sind immer dann berechtigt und möglicherweise sogar verpflichtet, im Vorfeld schon einzuschreiten, wenn ein so genanntes strafbewehrtes Verhalten zu befürchten ist, zum Beispiel durch Volksverhetzung oder Beleidigung.
Dafür gibt es ein Beispiel aus Saarbrücken: Im Dezember 2019 wollte dort der Rapper Kollegah ein Konzert geben. Dagegen hat sich ein jüdischer Bürger zivilrechtlich gewehrt. Dem Konzertveranstalter wurde daraufhin gerichtlich verboten, dass Kollegah den Song mit der Textzeile "Mein Körper definierter als von Auschwitz-Insassen" singt. Diesen Song musste er aus dem Konzert streichen.
Hier hätte die Stadt also schon im Vorfeld auf Grundlage von polizei- und ordnungsrechtlichen, möglicherweise auch versammlungsrechtlichen Befugnissen einschreiten können, weil hier der Tatbestand der Volksverhetzung und Beleidigung durch das Präsentieren des Songs erfüllt worden wäre.
(9) hessenschau.de: Das heißt: Die Stadt Frankfurt kann keine Absage des Konzerts verlangen, aber eine Auflage verfügen, keine antisemitische Symbolik zu verwenden?
(10) Roth: Sofern die Stadt im Vorfeld im Rahmen ihrer anzustellenden Gefahrenprognose zur Einschätzung kommt, dass antisemitische Symbole verwendet werden, ja. Die Städte sind gehalten, diese Gefahrenprognose auf taugliche Kriterien und Tatsachen zu stützen, weil die Rechtsprechung an sie hohe Anforderungen stellt.
(11) hessenschau.de: Wie sieht es mit Waters' Unterstützung der BDS-Kampagne aus?
(12) Roth: Zu dieser Kampagne hat das Bundesverwaltungsgericht vor knapp einem Jahr eine Grundsatzentscheidung getroffen. Der Münchener Stadtrat hatte beschlossen, dass für Veranstaltungen, die sich mit den Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kampagne befassen, keine städtischen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden dürfen.
Das stellt nach Ansicht des Gerichts aber eine Verletzung der Meinungsfreiheit dar, wenn die Nutzung der städtischen Einrichtung allein aufgrund der Befassung mit einem bestimmten Thema ausgeschlossen sein soll.
Das kann man auf die Kunstfreiheit übertragen: Die bloße Zugehörigkeit zur BDS-Kampagne kann ein Auftrittsverbot eines Künstlers nicht rechtfertigen. Also, es kommt wieder auf den Einzelfall an - selbst bei staatlicher Förderung von künstlerischen Angeboten.
BDS
Boycott, Divestment and Sanctions (dt. Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen), kurz BDS, ist eine politische Kampagne, die den Staat Israel wirtschaftlich, kulturell und politisch isolieren will. Das Ziel: Israel soll laut BDS unter anderem die "Okkupation und Kolonisierung allen arabischen Landes" beenden.
Neben palästinensichen Organisationen unterstützen viele Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Prominente BDS. Führende BDS-Vertreter bestreiten derweil offen das Existenzrecht Israels und wollen diesen Staat abschaffen.Viele Forscher ordnen die Kampagne als antisemitisch ein, einige Parlamente und Regierungen tun das ebenfalls, darunter der Deutsche Bundestag.
(13) hessenschau.de: Apropos, mit staatlicher Förderung rechtfertigen staatliche Stellen Eingriffe im Vorfeld. Das ist juristisch auch nicht haltbar?
(14) Roth: Zunächst: Künstler haben keinen Anspruch auf öffentliche Ausstellung oder Darbietung. Sie sind heutzutage aber von staatlichen Leistungen, Institutionen und Ausstellungsmöglichkeiten abhängig, sodass die Kunstfreiheit auch als Teilhaberecht neben dem klassischen Abwehrrecht relevant wird. Entschließt sich der Staat, bestimmte künstlerische Aktionen zu fördern, schafft er zugleich einen Bedarf nach grundrechtlicher Kunstfreiheit.
Juristisch wird es unterschiedlich dogmatisch begründet, aber einhellige Meinung ist, dass Kunstschaffende auch bei öffentlicher Förderung in der Ausübung ihrer Tätigkeiten frei sein müssen. Damit gelten vom Schutzbereich der Kunstfreiheit gedacht keine Einschränkungen, auch nicht, wenn die Veranstaltung staatlich gefördert wird. Eingriffe können damit nur unter den gleichen, oben gesagten Grundsätzen erfolgen. Möglich sind sie aber.
(15) hessenschau.de: Macht es eigentlich einen Unterschied, in welchem Kontext staatliche Stellen oder Politiker mit Eingriffen drohen? Stichwort OB-Wahlkampf in Frankfurt?
(16) Roth: Man muss differenzieren, wer genau Eingriffe fordert. Ist es ein Parteipolitiker oder ein Amtsträger? Parteipolitiker können sich auf die Meinungsfreiheit berufen und sich weiter positionieren als Amtsträger, etwa Personen, die dem Magistrat der Stadt Frankfurt angehören. Diese sind in ihrer Eigenschaft als Stadtrat der Neutralität und Sachlichkeit verpflichtet und können sich nicht auf die Meinungsfreiheit berufen.
Ganz kompliziert wird es bei Politikern, die eine Doppelrolle innehaben wie etwa Uwe Becker. Auf der einen Seite ist er in Frankfurt Oberbürgermeisterkandidat, auf der anderen Seite ist er Antisemitismusbeauftragter (der Landesregierung, d. Red.) und damit Hoheitsträger, der wiederum die Aufgabe hat, das jüdische Leben in Hessen zu fördern. Es kommt damit immer darauf an, welchen "Hut" die sich äußernde Person gerade auf hat. Die Abgrenzung ist nicht immer leicht, aber möglich.
(17) hessenschau.de: Gibt es inzwischen generell mehr Debatten und juristische Auseinandersetzungen um die Kunstfreiheit?
(18) Roth: In einer polarisierten Gesellschaft, in der wir heute leben, kommen auch immer wieder Angriffe auf die Kunst aus Teilen der Gesellschaft vor. Mein Eindruck ist aber, dass es öfter eine vorschnelle Einordnung als "No-Go" oder als "Tabubruch" gibt, auch von Teilen der Politik.
Ein Paradebeispiel war die Debatte um das Lied "Layla". Ohne die Diskussion wäre das Lied niemals so erfolgreich gewesen. Der Aufschrei hat dazu geführt, dass der von Teilen der Gesellschaft verachtete Song noch mehr Aufmerksamkeit bekommen hat.
Cancel Culture stellt eine ganz große Gefahr für die Kunstfreiheit dar. Denn Kunst eröffnet Diskursräume, und dazu gehört auch ein Song wie Layla. Und Kunst darf der Gesellschaft in gewisser Weise auch weh tun - solange sie keinen Straftatbestand erfüllt oder gegen andere Verfassungsgüter verstößt.
Das Gespräch führte Sonja Fouraté.
Sollten Anna Netrebko und Roger Waters auftreten dürfen?
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32 Kommentare
(32) In einer demokratischen Gesellschaft hat jeder die Möglichkeit, seine Meinung zu äußern. Man muss sie ja nicht teilen. Wir sind inzwischen zu einer Gesellschaft mutiert, in der jeder sich nur noch beleidigt und in seiner Würde verletzt sieht, wenn eine andere Meinung als die eigene geäußert wird. Es wird niemand gezwungen, die Konzerte zu besuchen. Unsere Politiker wären gut beraten, nicht jeder Stimme hinterherzurennen sondern sachlich zu entscheiden. Auf welcher Grundlage sollen diese Veranstaltungen verboten werden? Ich finde diese Diskussion überflüssig und peinlich. Natürlich sollen die Konzerte stattfinden.
Spock aus Frankfurt
26.01.23, 22:52 Uhr
(31) auf jeden fall sollten die beiden auftreten.
es ist nicht auszuhalten, wie sehr soll hier die spalterei noch betrieben werden.
ich bin kein religiös gläubiger mensch, doch mein leitspruch ist: wer von euch ohne sünde ist, werfe den ersten stein.jane aus Werne
26.01.23, 21:26 Uhr
(30) Aber sicher! Hunderte deutsche Firmen machen weiterhin Geschäfte in Russland und kein Mensch muss die aktuelle Politik in Israel gut finden.
Wo kommen wir denn hin, wenn wir alle anders Denkenden aus der Kunst verbannen? Ich halte das für eine gefährliche Schiene.Gabriele Böttinger aus Frankfurt
26.01.23, 21:10 Uhr
(29) Wenn Kriegstreiberinnen und Antisemiten "gecancelt" werden, dann habe ich da überhaupt kein Problem mit.
Dieses Interview ist doch nur Wasser auf die Mühlen der Quarkdenker und Verfassungsfeinde. Deutschland geht viel zu lasch gegen Hass und Hetze vor.
Hass ist keine Meinung. Denkt da mal drüber nach - aber bitte geradeaus denken, nicht quer!Paul Akut aus Marburg
26.01.23, 21:07 Uhr
(28) Es ist jedem Menschen selbst überlassen Konzerte seiner Wahl zu besuchen.
Niemand wird gezwungen diese Konzerte zu besuchen.Es ist für jeden eine freie Entscheidung.
Man sollte aufhören ständig alles zu verbieten,und stattdessen Diskussionen anstoßen wo dies alles noch enden soll.Ich persönlich besuche Konzerte wegen des Künstlers und seiner Musik und nicht wo er politisch oder gesellschaftlich steht.
A.B aus Neu Isenburg
26.01.23, 20:41 Uhr
(27) Es ist immer so leicht und so billig, Künstler/innen zur ständigen Distanzierung von den Machthabern ihres Herkunftslandes zu nötigen - wenn dieses Herkunftsland nicht Deutschland oder USA oder Israel heißt. Fakt ist: alle drei genannten Länder handeln in bestimmten Punkten völkerrechtswidrig, verstoßen gegen UN-Resolutionen, diskriminieren aufgrund äußerlicher Merkmale, zerstören die Umwelt usw. usf. Kommt deswegen jemand auf die Idee, dass sich Grönemeyer, Die Ärzte oder Schlagersternchen vor jedem Auftritt irgendwo auf der Welt von der Politik der Bundesregierung zu distanzieren hätten? Das Messen mit zweierlei Maß ist dermaßen selbstverständlich geworden, dass es vielen gar nicht mehr auffällt. Das macht es nicht weniger bescheuert.
Wulle aus Hochtaunus
26.01.23, 20:17 Uhr
(26) Es ist erschreckend, dass wir schon wieder soweit sind. Gerade in Deutschland sollte man sensibler mit dem Thema umgehen. Wer unter welchem Deckmantel auch immer Kunst zensieren oder verbieten will, steht in einer unsäglichen Tradition. Politiker, die solche stumpfen Argumente anführen, diskretitieren sich für eine Demokratie.
Ralph Steyer aus Eppstein
26.01.23, 20:15 Uhr
(25) Natürlich ja, nichts anders als mittelmäßig sind die Äußerungen dieser Politiker. Besonders im Fall von Waters haben wir die Möglichkeit eine sehr intelligenten und konsequenten Perspektive zu beachten.
Julius Koch aus Frankfurt
26.01.23, 20:05 Uhr
(24) Es hat bei den beiden nichts mit Cancel Culture zu tun! Und selbstverständlich beide dürfen nicht auftreten. Etwas anderes wäre einfach nicht richtig.
Robert aus Darmstadt
26.01.23, 19:54 Uhr
(23) Selbstverständlich!
Es ist kaum mehr zu ertragen wie unser Grundgesetz immer mehr penetriert wird.
Freie Meinungsäußerung
Ausserdem sollten sich unsere Politiker, auch die, die glauben sie seien welche, um die Aufgaben kümmern, für die sie von ihren Wählern beauftragt sind!Joachim Renn aus Büdingen
26.01.23, 19:38 Uhr
(22) Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden.
Mit den heutigen Zensurambitionen hätte man die Grünen 1983 verbieten müssen.Mike aus Main Taunus
26.01.23, 19:25 Uhr
(21) Kurzer Nachsatz:
Mir gefällt die Debatte.
Sie zeigt deutlich mehr Freiheitsverständnis als die Forderungen der maßgeblichen Politiker.Wolfgang Leiberg aus Hüttenberg
26.01.23, 19:17 Uhr
(20) Natürlich sollten die Auftritte stattfinden, sofern sich die Künstler bei ihren früheren Auftritten nichts zu Schulden haben kommen lassen. Mir ist davon nichts bekannt.
Der rechtliche Aspekt ist für mich nur einer unter vielen. Entscheidender: was solche Forderungen aus bestimmten politischen Lagern bewirken. CDU-Leute vorneweg. Für mich ist dies Brunnenvergiftung. Das macht ein gedeihliches Mit- und Nebeneinander unmöglich.
Ich käme nie auf die Idee, Konzerte von Schlagerstars absagen zu wollen. Einerlei, was ich daran kritisiere und fad finde. Jeder nach SEINEM Geschmack - ohne Gesinnungspolizei.Wer will, möge das Gespräch mit Netrebkos oder Waters Management suchen.
Wolfgang Leiberg aus Hüttenberg
26.01.23, 19:11 Uhr
(19) Sind wir wieder soweit, dass Politik Kunst zensiert..das hatten wir doch schon mal.
Eine funktionierende starke Demokratie kann und muss sich vermeintlich anders denkenden stellen und diese nicht einfach so verbieten.
Thomas aus Rodgau
26.01.23, 19:04 Uhr
(18) Auf jeden Fall. Jede Person kann entscheiden zu den Konzerten zu gehen oder es aus Protest zu lassen. Die hier gezeigte politische Aktion ist nicht gerechtfertigt.
Ich frage mich ernsthaft, ob die Kunstfreiheit dadurch zunehmend bedroht wird.
Solche Aktionen bewirken doch eher das Gegenteil von dem, was vorgeschoben geschützt werden soll.
Diese Art der Bevormundung möchte ich nicht haben.Volker S. aus Rödermark
26.01.23, 19:01 Uhr
(17) Ja, die Künstler sollten auftreten dürfen. Wem es nicht passt, muss ja nicht hingehen. Vorauseilendes Verbieten und nur noch konforme Künstler und Darstellungen erlauben erwarte ich in einer Diktatur, nicht in einer Demokratie. Der Aussage (Zitat)"Cancel Culture stellt eine ganz große Gefahr für die Kunstfreiheit dar. Denn Kunst eröffnet Diskursräume, und dazu gehört auch ein Song wie Layla. Und Kunst darf der Gesellschaft in gewisser Weise auch weh tun - solange sie keinen Straftatbestand erfüllt oder gegen andere Verfassungsgüter verstößt." kann ich mich voll anschließen.
Peter Pahl aus Brachttal
26.01.23, 18:58 Uhr
(16) Jetzt wird schon zensiert wer in Deutschland auftreten darf und wer nicht !? Ich fasse es nicht. Es kann doch wohl jeder für sich entscheiden ob er ein Konzert besucht oder nicht.
Was kommt denn als nächstes? Bücherverbrennungen?Kalle wirsch aus Hessen
26.01.23, 18:57 Uhr
(15) Und wieder mischt sich die sog. Politik in die Kultur ein und wieder nicht im positiven Sinne.
Man/frau kann ja von Roger Waters und Anna Netrebco halten was man will , wenn sie sich Politisch zu einem Sachverhalt äussern oder auch nicht , aber das hat mit ihrer Kunst halt meist auch nur sehr indirekt etwaszu tun. Wer da dann unbedingt > Flagge zeigen bzw. ein Zeichen setzen will soll das tun und halt keine Eintrittskarte kaufen und auch nicht hingehen.
Kümmert euch mal um die wirklich wichtigen Dinge hier in Deutschland und laßt Kunst , Kunst sein !Manni K. aus Herborn
26.01.23, 18:41 Uhr
(14) Es geht wohl nicht pauschal um Auftrittsverbote (die sind rechtlich kaum durchzusetzen) sondern es geht darum, das die Politik (in Form von Sitzen in Aufsichtsräten oder Vorständen....wie bspw. bei der Messe Frankfurt) ihren Einfluss geltend macht und für eine Absage plädiert.
An anderen Spielorten wäre so etwas gar nicht möglich gewesen.
Zu Roger Waters.....bei der aktuellen Tournee folgt vor Konzertbeginn eine Ansage vom Band an diejenigen, die zwar die Musik von Pink Floyd mögen aber nicht die politischen Ansichten von Roger Waters, sich doch bitte an die Bar zu verziehen (um es freundlicher zu übersetzen).Daniel Woehler aus Frankfurt
26.01.23, 18:21 Uhr
(13) Roger Waters sollte auftreten dürfen. Im Zusammenhang mit einer Absage des Konzertes wird in den Pressemitteilungen nicht erwähnt bzw. der Öffentlichkeit vorenthalten, dass er ein ehrenwerter, gesellschaftskritischer, liebevoller Humanist und Pazifist ist, Amnesty International unterstützt, an die Pariser UN-Konferenz Resolution von 1948 erinnert: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren., er nur einer von 100 britischen Künstlern ist, die Im Februar 2015 zum kulturellen Boykott Israels aufriefen, worunter auch Peter Gabriel ist, der am Dienstag, den 13.06.2023 ebenfalls in der Festhalle gastiert, dass er zwar den Davidstern, aber auch Kreuzsymbol, Mondsichel mit Stern, Hammer und Sichel, Shell, McDonalds, US-Dollarzeichen und Mercedes-Stern mit gesellschaftskritischen Texten verband, um an ihre Existenz zu erinnern, er kein Antisemit ist, nur Israel's Siedlungspolitik kritisiert und seinen eigenen Vater durch die Nazis verlor.
Bela Bromberg aus Frankfurt am Main
26.01.23, 18:15 Uhr
(12) Die beiden dürfen auf keinen Fall auftreten. Wer völkerrechtswidriges Verhalten in irgendeiner Form unterstützt, hat das Recht verwirkt in der freien Welt sein Gift zu säen. Die beiden können sicherlich weiterhin in Ländern wie dem Iran, Nordkorea, China, Russland, Syrien, Ungarn, Südafrika und so weiter auftreten. Diese rote Linie sollte universell gelten.
Christopher aus Mittelhessen
26.01.23, 17:44 Uhr
(11) Natürlich sollen sie auftreten dürfen. Beide sind Künstler mit hohem künstlerischen Anspruch und keine Volksverhetzer. Wohin driften wir denn allmählich??? Rechte und linke Konzerte dürfen doch auch weiterhin wahllos stattfinden. Was also spricht gegen den Auftritt von Waters und Netrebko? Man kann anderer Meinung sein, aber man darf andere Meinungen nicht an den Pranger stellen. Die Corona-Impfdiskussion hat schon Ausmaße der Gesellschaftsspaltung angenommen. Die groß ausgeplärrte Toleranz scheint nur dann zu gelten, wenn man der gleichen Meinung ist, schade. Wir sollten an den Grundfesten der Demokratie nie zweifeln!
J. Becker aus Gießen
26.01.23, 17:30 Uhr
(10) "Cancel Culture stellt eine ganz große Gefahr für die Kunstfreiheit dar"
Das ist zu pauschal. Denn obwohl GG Art. 5 festlegt "Eine Zensur findet nicht statt.", wird auch erwähnt "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze".
Kurz: Wer in Deutschland Kunst / Musik / Literatur vertreibt, der muss sich durchaus an die gesetzlichen Richtlinien halten. Das wird bei Personen, die etwas als "Kunst" deklarieren, aber gleichzeitig Hass, Hetze oder Rassismus verbreiten, schon wirklich schwierig.
Also kurz: ja, ein Auftrittsverbot ist bei beiden unverhältnismäßig. Bei Netrbko sehe ich kein Problem, bei Waters sollte ,am auf der Bühne sehr genau hinhören, was er von sich gibt.
Manfred aus Frankfurt
26.01.23, 17:18 Uhr
(9) So lange linksradikale Hassprediger wie Fette Plauze Fischfilet oder Künstler, die während der Corona-Pandemie nicht müde wurden, Querdenker oder Impfgegner zu diffamieren, nicht von Auftrittsverboten betroffen sind, ist die Welt der Opportunisten und Chauvinisten doch in Ordnung. Wie kann man ein Verbot eines Anna-Netrebko-Auftritts wegen deren russischen Staatsbürgerschaft oder eines Roger-Waters-Konzertes fordern, weil der sich wie die halbe grüne Bundestagsfraktion hinter die Forderungen der (zugegebenermaßen zutiefst widerlichen) BDS-Bewegung stellt, während auf der anderen Seite eine documenta fifteen, die gemäß Simon-Wiesenthal-Zentrum zu den schlimmsten antisemitischen Entgleisungen weltweit zählt, aufgrund der Bockbeinigkeit der hessischen Kulturministerin Angela Dorn bis zum Exzess durchgezogen wird, ungeachtet der klaren nationalsozialistischen Bildsprache der hochgeschätzten Künstler aus dem globalen Süden?
Barb Lenhart aus Wiesbaden
26.01.23, 17:15 Uhr
(8) So lange nichts strafrechtlich Relevantes vorliegt, kann ein Verbot nicht in Betracht kommen. Letztlich müsste das Publikum so mündig sein, zu entscheiden, ob ihm die eigene Unterhaltung wichtiger ist als die Distanzierung von der Haltung, für die der Künstler steht, durch Nichtbesuch des Events. Ob das Publikum überhaupt bereit oder in der Lage dazu ist, diese Frage zu reflektieren, lässt sich wiederum kaum beurteilen. Netrebko und Waters werden gut besucht sein. Das zumindest scheint gewiss.
Michael Kluger aus Steinbach
26.01.23, 17:07 Uhr
(7) Das hat euch doch sonst auch nie gestört
Johann Doerfler aus Frankfurt
26.01.23, 17:07 Uhr
(6) Das Frau Netrebko das jetzt auf die Füße fällt. Ist eben der Tatsache geschuldet, das man seit 2014 irgendwie ihr verhalten als "Volkskünstlerin" Russlands und das sich ablichten mit den Separatisten mit der Neurussischen Flagge einfach so acht Jahre hingenommen hat.
Sie durfte acht Jahre ihre Kunst vorführen. Da hätte man ihr schon mit Sanktionen bzw. Auftrittsverbote kommen müssen. Aber heißt nicht ein Versäumnis weiter laufen zu lassen. Denn auch Sie stand als Künstlerin in einer Gesellschaftlichen Verantwortung. Einfach nur sagen ich will meine Kunst vorführen, sich mit Putin und Separatisten ablichten lassen. Das ist eine Statement. Eben das Befürworten sich gegen das Völkerecht zu setzen - Krim Annexion.
Warum äußert sich den ihr Manager und entschuldigt das "Missverständnis". Wäre ich Manager und bekäme keine Angebote für Auftritte, bleibt nur die Wahl des Zurückruderns. Daher nicht Glaubhaft und wie ein Fähnchen im Wind!
TM aus Goldener Grund
26.01.23, 17:01 Uhr
(5) Ich denke, dass das Publikum seine Haltung zeigen kann, indem es keine Karten für diese Veranstaltungen kauft. Roger Waters hat schon lange einen Hang zum Schwurbeln und hat sich auch im Zusammenhang mit dem Sturm auf das Capitol schon ziemlich grenzwertig geäußert. Ob ein Verbot der Veranstaltungen das richtige Mittel ist, weiß ich auch nicht, aber als denkender Mensch weiß ich, wen ich finanziell unterstützen möchte und wen nicht.
Ute aus Gießen
26.01.23, 16:56 Uhr
(4) Es gibt nach meinem Rechtsverständnis nur zwei Möglichkeiten: Entweder ist mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass der Auftritt einer Künstlerin:eines Künstlers einhergehen wird mit der Verwirklichung strafrechtlicher Tatbestände. Dann haben die zuständigen Behörden wie Polizei und Staatsschutz tätig zu werden, jedoch nicht Politiker:innen, denen eine vermutete oder tatsächlich abwegige Gesinnung einer Künstlerin:eines Künstlers nicht gefällt.
Oder aber es ist nicht so, dass ein Rechtsgrund zum Eingreifen der Behörden vorliegt, dann darf der Künstler auftreten und alle, denen das nicht gefällt, müssen dies aushalten. Das gehört zur Demokratie und zum Rechtsstaat. Politische Hygiene nach dem Gusto politischer Mehrheiten und nicht nach Recht und Gesetz ist nichts anderes als Zensur.Tom64 aus Frankfurt
26.01.23, 16:54 Uhr
(3) Wo ist da die rechtliche und gerechte Linie? Wer hat das zu entscheiden? In Deutschland wird immer mehr versucht, die Gesellschaft in verschiedene Richtungen zu lenken und zu beeinflussen. Kein Wunder, dass man die Politik und unsere Politiker nicht mehr ganz so für voll nehmen kann.
Stephan aus Bad Nauheim
26.01.23, 16:52 Uhr
(2) Ich stimme Herrn Roth in seinen Ausführungen zu diesem Thema vollumfänglich zu, möchte aber noch ergänzen, dass die Einmischung und Vorverurteilung der Politiker, egal von welcher Partei, nicht nur als anstößig opportun wahrgenommen wird, sondern darüber hinaus auch deren Einstellung zu verfassungsrechtlich garantierten Werten und der Wahrung der Verhältnismäßigkeit, im negativen Sinne offenbart.
Selbstverständlich ist sowohl Frau Netrebko, wie auch Herrn Waters der öffentliche Auftritt zu gewähren. Sollten tatsächlich gefährdende oder strafrechtlich relevante Inhalte in den Auftritten von einem Gericht festgestellt werden, so sind diese natürlich vorher zu entfernen oder zu unterlassen. Alles andere ist nur Willkür weniger und zeichnet ein trauriges Bild unserer Gesellschaft.HI aus Hessen
26.01.23, 16:39 Uhr
(1) Ja, natürlich. Die Kunstfreiheit ist durch solche Auftrittsverbote in Gefahr!
Martina Datz aus Kelkheim
26.01.23, 16:31 Uhr