Zeitdokument

„Die Kunstfreiheit ist ein absolutes Recht der Person“

Quelle: Deutschlandfunk Kultur, 15.03.2023

Die beiden geplanten Deutschland-Konzerte von Pink-Floyd-Legende Roger Waters sollen abgesagt werden. Einer der Gründe: Antisemitismusvorwürfe. Rogers will dagegen klagen. Und wird vermutlich recht bekommen, glaubt Medienanwalt Knut Eigler.

Knut Eigler: "Das sind keine neuen Vorwürfe gegen ihn."

"Es gibt viele Künstler, denen man solche Vorwürfe machen kann..."

"Grundsätzlich gilt die Kunstfreiheit. Grundsätzlich gilt aber auch die Meinungsfreiheit. [...] Die ist grundsätzliches ein absolutes Recht der einzelnen Person."

"Nur in Ausnahmefällen darf der Staat in diese Grundrechte eingreifen und die Ausübung verbieten."

"Ich würde davon ausgehen, dass Roger Waters Recht bekommt."

Audio (7:56): 2023-03-15-dlf-roger-waters-klage-aussichtsreich.mp3